Neue rechtliche Anforderungen, neue Technologien – das Kfz-Schadenmanagement verändert sich derzeit in vielen Bereichen. Auf der Verisk Fachtagung Schaden & Innovation 2026 diskutierten Experten, worauf Versicherer bei der EDR-Auslese, der Bewertung von beschädigten Hochvolt-Batterien und der KI-gestützten Automatisierung achten sollten. Wir haben die wichtigsten Erkenntnisse für Sie zusammengefasst.

EDR-Auslese: Technisch möglich heißt nicht rechtlich zulässig
Die Zahl der Fahrzeuge, bei denen Unfalldaten aus dem Event Data Recorder (EDR) ausgelesen werden können, steigt. Für Versicherer stellt sich zunehmend die Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen sie diese Daten erheben und zur Prüfung sowie Regulierung eines Schadenfalls verarbeiten dürfen.
Rechtsanwalt Jascha Aust zeigte auf der Fachtagung, dass dabei mehrere rechtliche Ebenen zu berücksichtigen sind: neben den europäischen Vorgaben für Fahrzeuge und EDR auch die Anforderungen der DSGVO und versicherungsvertragliche Vereinbarungen. Nur weil Daten technisch verfügbar sind, dürfen sie nicht automatisch ausgelesen werden.
Bei EDR-Daten kann es sich um personenbezogene Daten handeln. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, muss eine klare Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 DSGVO) vorliegen. Die Einwilligung ist nach Rechtsanwalt Aust meist nicht die beste Rechtsgrundlage. Der überzeugendere Ansatz könne sein, die EDR-Auslese darauf zu stützen, dass sie zur Prüfung der Leistungspflicht entweder als Erfüllung des Versicherungsvertrags oder aufgrund des berechtigten Interesses des Versicherers vorzunehmen sei.
Rechtsanwalt Aust empfiehlt Versicherern, zunächst zu prüfen, ob sich der Unfallhergang mit den vorhandenen Informationen und einem Sachverständigengutachten ausreichend klären lässt und die EDR-Auslese nur heranzuziehen, sofern danach noch zentrale Fragen im Hinblick auf den Unfallhergang offen sind. Zudem sollten Versicherer die weitere Rechtsprechung im Blick behalten, da viele Fragen zur EDR-Auslese noch nicht höchstrichterlich geklärt sind.
Hochvoltbatterien: Nicht jeder Unfall ist ein Fall für die Quarantäne
Bei Elektrofahrzeugen kann Differenzierung Versicherern Kosten sparen. Rainer Kühl vom Kraftfahrzeugtechnischen Institut (KTI) widersprach in seinem Vortrag gleich mehreren verbreiteten Annahmen. Allen voran der Vorstellung, dass ein verunfalltes Fahrzeug mit Hochvoltbatterie grundsätzlich besonders gefährlich sei.
Eine beschädigte Hochvoltbatterie kann zwar das Risiko einer thermischen Reaktion bergen. Wie hoch dieses Risiko tatsächlich ist, hängt aber von zahlreichen Faktoren ab – von Zellchemie und Batteriekonstruktion bis zur Art und Schwere der Beschädigung. Eine pauschale Einstufung als „gefährlich“ wird dieser technischen Vielfalt nicht gerecht.
In der Praxis existieren klare Leitfäden zu Bergung, Transport und Reparatur von E-Fahrzeugen, unter anderem von Herstellern, VDA und Feuerwehr. Zunächst ist bei Unfällen zu prüfen, ob überhaupt eine Hochvoltkomponente betroffen ist und – falls ja – welche. Ist die Batterie selbst beschädigt, folgt eine genauere Bewertung. Herstellerinformationen geben in der Regel Auskunft, wie mit Beschädigungen verschiedener Schweregrade umzugehen ist, und sollten von Versicherern für die Schadenbewertung genutzt werden.
Batterien nicht voreilig zu ersetzen, ist auch eine wirtschaftliche Frage: Laut Kühl kosten Ersatzbatterien je nach Fahrzeug zwischen rund 5.000 und 39.000 Euro. Gleichzeitig unterscheiden sich Batteriesysteme deutlich in ihrer Reparierbarkeit. Kühl sieht deshalb noch erhebliche Einsparpotenziale – und perspektivisch auch Chancen durch den Einsatz fachgerecht geprüfter gebrauchter Batterien.
Mehr Automatisierung im Schadenmanagement
EDR und Hochvoltbatterien betreffen konkrete fachliche Entscheidungen im Schadenfall. KI verändert dagegen den gesamten Kfz-Schadenprozess. Markus Kreuder und Dr. Sebastian Höfner von Verisk diskutierten mit Christian Kleefisch von der AXA und den Teilnehmenden, wo Automatisierung heute bereits funktioniert und welche Aufgaben zukünftig stärker KI-unterstützt ablaufen könnten.
Wo bietet KI heute den größten Vorteil? Vor allem im Inputmanagement wird KI bei Versicherern eingesetzt: Informationen werden strukturiert und für die weitere Schadenbearbeitung aufbereitet. In einer Schnellumfrage im Saal lag die Rechnungsprüfung vorne, Erstschadenmeldung und Schadenanalyse anhand von Fotos folgten gleichauf.
Wie weit die Entwicklung bereits heute ist, demonstrierte Markus Kreuder mithilfe von Verisks Tool Claim Direct. Es kann Fotos von Schäden, Informationen zum Unfallhergang sowie Fahrzeugschein mithilfe von KI in wenigen Minuten bewerten und eine Handlungsempfehlung für die weitere Steuerung ausgeben. Diese basiert auf einer detaillierten Reparaturkostenkalkulation sowie den Regelwerken des Versicherers. Ausschlaggebend ist jedoch die Qualität der Eingangsdaten: KI kann nur so gut arbeiten, wie es das Fotomaterial zulässt.
Was bleibt, was verändert sich?
Neue Technologien können Prozesse im Kfz-Schadenmanagement verbessern. Was aber alle drei Themen zeigen: Technischer Fortschritt allein löst noch kein Schadenproblem. EDR-Daten müssen rechtssicher eingesetzt, Hochvoltbatterien fachgerecht beurteilt und KI-Ergebnisse kompetent eingeordnet werden. Dabei muss nicht jede Kompetenz intern aufgebaut werden. Versicherer sollten bewusst abwägen, wo externe Lösungen sinnvoll sind und wo es eigenes Know-how braucht.
Neben der Investition in KI sollte auch die fachliche Weiterbildung nicht vernachlässigt werden. Denn obwohl das Kfz-Schadenmanagement der Zukunft wohl datengetriebener und automatisierter als bisher sein wird, bleibt menschliche Expertise ein entscheidender Faktor. Sie stellt sicher, dass aus Daten am Ende eine faire Schadenregulierung wird.